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Junge Liberale legen Verfassungsbeschwerde gegen Paritätsgesetz ein

POTSDAM. Gemeinsam mit dem JuLi-Landesvorsitzenden Matti KARSTEDT hat unsere stellvertretende Kreisvorsitzende, Laura SCHIERITZ,  Verfassungsbeschwerde gegen das Paritätsgesetz eingelegt. Sie erklärt dazu:

„Das Paritätsgesetz ist das Gegenteil von Gleichberechtigung, denn es unterscheidet Menschen nur auf Grundlage ihres Geschlechts. Aber ich bin mehr als eine Frau und möchte wegen meiner Fähigkeiten, nicht wegen meines Geschlechts gewählt werden. Jeder Mensch bringt durch seinen individuellen Background wertvolle Perspektiven in die politische Debatte ein. Deshalb sollten wir dafür sorgen, dass politisches Engagement für Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen und in jeder Lebenssituation attraktiv ist. Viele Strukturen in Parlamenten und Parteien haben sich in den letzten 100 Jahren kaum verändert und schrecken Frauen, aber auch junge Menschen, Nichtakademiker oder Menschen mit Migrationshintergrund ab. Die Parteien sollten die Mitgliederermutigung und -entwicklung, eine respektvolle und partizipative Atmosphäre sowie Kampagnen mit Vorbildern aus der gesamten Gesellschaft als eine ihrer Hauptverantwortungen begreifen. Gleichberechtigung braucht echtes Empowerment statt einer Gesetzesänderung und starre 50/50-Schablonen, die einer offenen und vielfältigen Gesellschaft nicht gerecht werden.“

Matti KARSTEDT, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Brandenburg, ergänzt:

„Im Rahmen unserer Verfassungsbeschwerde rügen wir vor allem, dass mit dem Paritätsgesetz die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl völlig ausgehebelt werden. Dass der Staat die Wählbarkeit von Menschen an äußere Merkmale wie das Geschlecht knüpft, ist ein höchst bedenklicher Vorgang. Engagierte Menschen, die sich den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu Wahl stellen wollen, sollen nur aufgrund des Geschlechts eines anderen Menschen daran gehindert werden. Das ist ein erheblicher Eingriff in die Freiheit der Wahl, der sich durch nichts rechtfertigen lässt. In einer Demokratie müssen die Wählerinnen und Wähler frei und ohne Vorgaben entscheiden können, wer sie vertreten soll. Das unserer Verfassung zugrunde liegende Verständnis von Repräsentation geht nicht davon aus, dass Männer nur von Männern und Frauen nur von Frauen vertreten werden können. Das ist verordnete Ergebnisgleichheit statt echter Chancengerechtigkeit, wie wir sie wollen. Wir hoffen auf eine zügige Entscheidung zugunsten unserer Beschwerde.“

Über die Verfassungsbeschwerde berichteten unter Anderem der Tagesspiegel oder weitere brandeburgische Medien wie MOZ oder Lausitzer Rundschau.

Mehr zum Hintergrund der Verfassungsbeschwerde finden Sie auf der Website der Jungen Liberalen Brandenburg.


30. Juni 2020

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