FDP fordert gleiche Wahl
Für die Einteilung der Wahlkreise fordern die Freien Demokraten die möglichst geringste Abweichung der Wahlberechtigten zwischen den Wahlkreisen. Nur so wird der Grundsatz der gleichen Wahl umgesetzt.
„Die Gerichte haben in allen relevanten Urteilen klar festgestellt, dass dem überragenden Grundsatz der Wahlgleichheit und dem Grundsatz der Chancengleichheit primär von der „annähernd gleichen Größe“ der Wahlbereiche auszugehen ist“, so Felix Sicker, Vorsitzender der FDP in Cottbus. „Das bedingt eine möglichst geringe Abweichung der Wahlkreise untereinander. Daher ist die Wahlkreiseinteilung mit der geringsten Abweichung zu wählen.“
Die Stadtverwaltung schlägt den Stadtverordneten vor die Stadt in vier Wahlkreise einzuteilen. Allerdings ist die geringste Abweichung der Wahlkreise untereinander die Variante mit drei Wahlkreisen und der Aufteilung von Schmellwitz auf zwei unterschiedliche Wahlkreise.
„Sollte die Stadtverordnetenversammlung nicht die Variante mit der geringsten Abweichung wählen, ist davon auszugehen, dass auch die kommende Kommunalwahl wieder vor Gericht enden wird“, so Sicker weiter. „Wir fordern die Stadtverordneten daher auf die rechtssicherste Variante zu wählen und den Grundsatz der gleichen Wahl zu achten.“
27. November 2018