Stellungnahme zu Klaus-Dieter Hübner
Liebe Parteifreunde,
liebe Freunde der liberalen Politik,
in den vergangenen Wochen und Monaten ist über den Parteifreund Klaus-Dieter Hübner viel zu lesen und zu sehen gewesen. Diese Stellungnahme ist als Erklärung der aktuellen Situation gedacht und legt da wie sich der Kreisvorstand zu dieser Thematik abgestimmt hat.
Die FDP ist eine Rechtsstaatspartei. Wir vertrauen auf die Unabhängigkeit unserer Gerichte. Das Cottbuser Oberlandesgericht hat zu dem Verfahren gegen Klaus-Dieter Hübner ein Urteil gefällt. Da dieser nun in Revision gegangen ist, ist das Urteil nicht rechtskräftig. So lange es keine rechtskräftige Verurteilung von Herrn Hübner gibt ist er als unschuldig anzusehen. Daher ergibt sich für den Kreisvorstand kein Handlungsbedarf in dieser Sache.
Bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr hat Herr Hübner für die Stadtverordnetenversammlung Guben und für den Kreistag Spree-Neiße kandidiert. In beiden Fällen hat er ein Mandat erringen können. Als Bürgermeister von Guben dürfte er laut „Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG“ keines der beiden Mandate annehmen. Da er aber derzeit suspendiert ist ergibt sich ein Fall der rechtlich nicht hinreichend geklärt ist.
Sowohl der Wahlausschuss der Stadtverordnetenversammlung Guben als auch des Kreistages haben eine Unvereinbarkeit von Mandat und Amt angezeigt und somit jeweils das Stadtverordneten und das Kreistagsmandat verwehrt. In beiden Fällen wurde Wahleinspruch eingelegt. In beiden Fällen hat die Mehrheit der Stadtverordneten bzw. der Kreistagsverordneten den Einspruch als unbegründet abgelehnt.
Gegen den Ausschluss aus dem Kreistag hat Klaus-Dieter Hübner Rechtsmittel eingelegt. Daher handelt es sich hierbei um ein schwebendes Verfahren. Aus diesem Grund ist Herr Hübner noch Mitglied des Kreistages. Allerdings nimmt er, auf Anraten seiner Rechtsvertretung, das Mandat nicht wahr so lange es sich hierbei um eine schwebendes Rechtsverfahren handelt.
Mit liberalen Grüßen
Der Vorstand
24. Mai 2015