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FDP begrüßt Altanschließer-Urteil

Der Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlußbeiträgen wurde stattgegeben. Das Urteil hat in Cottbus nicht nur Auswirkungen auf die sogenannten Altanschließer, sondern auch auf die Eigentümer die zwischen 1990 und 1. Februar 2000 gebaut haben aber erst in den letzten Jahren einen Beitragsbescheid erhalten haben.

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder hergestellt, dass den Beteiligten schon beinahe vollständig verloren gegangen war. Klar ist auch, dass das geänderte Kommunalabgabengesetz von 2013 damit ebenso verfassungswidrig ist“, so Felix Sicker, Vorsitzender der FDP in Cottbus. „Das Thema Altanschließerbeiträge muss endlich ein versöhnliches Ende finden. Anstatt neuer Flickschusterei sollte sich das Innenmissterium mit allen betroffenen Kommunen und Zweckverbänden an einen Tisch setzen und eine sinnvolle und für alle Bürger durchschaubare Lösung erarbeiten.“

„Im Kommualwahlkampf wurden wir noch von SPD, Linke und CDU für unsere Forderungen belächelt. Nun ist erwiesen, was wir damals schon wussten: Das Verfahren zur nachträglichen Erhebung von Beiträgen ist verfassungswidrig! Für eine gerechte Lösung muss die Verwaltung nun eine neue Satzung vorlegen. Alle Beiträge sollten zurückgezahlt und die Gebühren angepasst werden“, so Jochen Schubert, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. „Wir brauchen für die Bürger der Stadt einen offenen und ehrlichen Dialog. Dies ist nicht die Zeit für ideologische Grabenkämpfe, denn die sind nicht die Lösung sondern der Ursprung des Problems.“

Schon im Wahlkampfprogramm für die Kommunalwahlen forderte der FDP-Stadtverband Cottbus:


18. Dezember 2015

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