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FDP fordert Rückzahlung der Elternbeiträge

Berlin/Cottbus. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28. März 2019 über die Gültigkeit der Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Kita-Beiträgen entschieden. In dem Urteil stellt das Gericht für das gesamte Land Brandenburg klar, dass Personalzuschüsse an Träger von Kindertagesstätten nicht auf den Elternbeitrag umgelegt werden dürfen.

„Dieses Urteil ist ein Grundsatzurteil, mit Auswirkungen weit über die Stadt Cottbus hinaus. Im ganzen Land gibt es zahlreiche Gemeinden, in denen anteilig die Personalkostenzuschüsse auf die Elternbeiträge umgelegt wurden und werden. Dies führt zu deutlich überhöhten Elternbeiträgen von über 300€ im Monat. Das Oberverwaltungsgericht hat nun revisionssicher ausgeurteilt, dass diese Verwaltungspraxis rechtswidrig ist. Daraus folgt für mich ein moralischer Anspruch der betroffenen Eltern auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Elternbeiträge. Jede andere Entscheidung würde das Vertrauen der Bürger in Politik und Verwaltung irreparabel beschädigen“, so Felix SICKER, der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Lausitz.


29. März 2019

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