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FDP begrüßt Rückzahlung der Kita-Gebühren

COTTBUS. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten zur Aufstellung einer Beitragstabelle für die Nutzung kommunaler Horte zwischen August 2016 und August 2019 wird nun endlich die Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Kita-Gebühren eingeleitet.

„Ich empfinde es als Privileg, dass ich nun als Stadtverordneter darüber abstimmen durfte, die unrechtmäßig erhobenen Kita-Gebühren zurückzuzahlen. Ich habe die Elterninitiative den gesamten Weg begleiten und unterstützen dürfen. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes im Frühjahr und dem Beschluss der Stadtverordneten im Dezember, zeigt sich klar, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen und zu kämpfen“, so Felix SICKER, Vorsitzender der FDP in Cottbus.

In dem jahrelangen Rechtsstreit geht es im Kern um den maximal zulässigen Anteil der pädagogischen Personalkosten, der auf die Elternbeiträge umgelegt werden darf. Die Stadtverwaltung hatte im Jahr 2016 eine Neuinterpretation des brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes vorgenommen. Dadurch hat sich die maximale Kita-Gebühr in einzelnen Fällen verdoppelt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil aus dem März 2019 eindeutig festgestellt, dass die Stadt durch diese Praktik klar gegen das Kindertagesstättengesetz verstoßen hat.

„Ich hoffe, dass die Rückzahlung der zu viel gezahlten Kita-Gebühren zügig und störungsfrei ablaufen wird. Dafür ist es notwendig, dass sich alle freien Träger an dem vorgeschlagenem Modell der Stadt beteiligen und die Stadtverwaltung die Eltern und die freien Träger dabei ausreichend informiert und unterstützt“, so Felix SICKER weiter.

Der Artikel der Lausitzer Rundschau zu diesem Thema finden Sie hier.


20. Dezember 2019

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