FDP unterstützt Änderung des Kommunalwahlgesetzes
Für die 34. Plenarsitzung des Landtages am Donnerstag liegt ein Antrag auf Änderung des Kommunalwahlgesetzes vor. Vorgeschlagen wird, die Vorgaben zur Wählbarkeit von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten an die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes anzupassen. Eine Kandidatur von Bürgern, die nach der Wahl das Amt nicht annehmen dürfen, wäre dann ausgeschlossen.
„Eine Situation wie in Guben darf es in unserem Land nicht wieder geben. Dort hat der Umgang mit dem Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl die Demokratie in Brandenburg beschädigt“, sagt der Kreisvorsitzende der FDP Lausitz, Peter Kempe. „Mit dem vorgelegten Antrag kann der Landtag diese Gesetzeslücke schließen. Schon im Zuge der Kommunalwahlen hat der FDP Kreisverband Lausitz auf die rechtlich unklare Situation hingewiesen, doch leider hat die Landesregierung dieses Problem aussitzen wollen. Sollte sich im Parlament keine Mehrheit für den Antrag finden, wäre eine Situation wie in Guben jederzeit wieder möglich. Das muss auf jeden Fall verhindert werden. Darüber hinaus fordern wir eine zügige, rechtstaatliche Klärung der vollkommen verfahrenen Situation in der Neißestadt.“
28. September 2016