Kommunalabgabengesetz
Die FDP Cottbus lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung ab, wonach die Kanalanschlussgebühren für sogenannte Altanschließer noch bis zum 3. Oktober 2015 erhoben werden können. Hier wird der Kommune eine Frist von einem viertel Jahrhundert eingeräumt um nachträglich Anschlussgebühren zu erheben.
„Das Thema Altanschlussgebühren muss endlich ein versöhnliches Ende finden, “ sagt Felix Sicker der Vorsitzende der FDP in Cottbus. „Anstatt regelmäßiger Flickschusterei sollte sich das Innenministerium mit allen Kommunen an einen Tisch setzen und eine sinnvolle und für den Bürger durchschaubare Lösung erarbeiten. Es ist aus meiner Sicht nicht investitionsförderlich wenn jede Firma 15 Jahre warten muss ob noch Gebühren in oft sehr erheblicher Höhe zu zahlen sind oder nicht.“
Der Ausgangspunkt der scheinbar nicht enden wollenden Debatte war 2004 ebenfalls eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes und nicht das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg im Jahr 2007. Denn die Rechtsprechung hat sich lediglich durch die im Jahr 2004 geänderte Landesgesetzgebung verändert.
„Es ist unhaltbar, dass die Landesregierung nun schon seit Jahren die Brandenburger gegeneinander ausspielt. Nicht jeder der sein Elternhaus geerbt hat kann eine solche Einmallast stemmen und auch die Mieter werden am Ende diese Gebühren mittragen müssen, “ so Felix Sicker weiter. „Die Cottbuser lassen sich nicht von der Landesregierung austricksen. Die Zuständigkeit für die Lösung des Problems für Cottbus und gesamt Brandenburg liegt vor allem in Potsdam, doch mit dem neuen Gesetzentwurf wird die rechtliche Schieflage nur zementiert.“
28. August 2013