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Altanschließer Urteil

Erst vergleicht sich Cottbus bei den Parkgebühren mit der Brandenburger Landeshauptstadt. Dann mutet man dem Bürger zu, zwei Hauptverkehrsadern der Stadt gleichzeitig lahmzulegen und nun dürfen die Bürger auch noch für Fehlkalkulationen der Stadt tief in die Tasche greifen. Die Höhe der Beiträge von Altanschließern ist eine Frechheit und führt zu unzumutbaren Belastungen der Unternehmen und Bürger unserer Stadt. Es scheint Sinnbild für die Arbeit der Stadt Cottbus zu werden, ständig die denkbar schlechteste Variante für den Bürger zu wählen.

Die drohenden Mehrbelastungen für Cottbuser Unternehmen und Bürger müssen im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Dafür wird die FDP-Fraktion kämpfen. Es ist ein Unding, dass die Stadt Cottbus als einzige Kommune Alt- und Neuanschließer in ihrer Beitragskalkulation gleich behandelt. Altanschließer werden in voller Höhe der Beiträge zur Kasse gebeten. Es steht außer Frage, die Kosten von Investitionen und Sanierungen von allen Schultern tragen zu lassen, die von den Neuerungen profitieren. Aber es ist skandalös, dass die Stadt Cottbus aus den verschiedenen Möglichkeiten des Kostenausgleichs, die Variante wählt, die die höchste finanzielle Belastung für Bürger und Unternehmen darstellt.

In Cottbus müssen auch die Altanschließer Beiträge für den Abwasseranschluss leisten, dies urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag, den 14.11.2013. Grund für das Musterverfahren waren Klagen von zwei Cottbuser Bürgern gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Gebührenbescheide.


20. November 2013

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